Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule (G1-4)
Schule und Elternhaus haben das gemeinsame Ziel, die Schülerinnen und Schüler in ihrem Lernen, Arbeiten und sozialen Miteinander zu begleiten und zu unterstützen.
Um diese Zusammenarbeit möglichst reibungslos und konstruktiv, im Sinne der Kinder und der Schulgemeinschaft zu gestalten, haben Elternvertreter und Lehrer der Grundschule die folgenden Vereinbarungen beschlossen:
- Vertrauen in die Lehrerschaft und Schule sind Grundvoraussetzung der Zusammenarbeit.
- Jede konstruktive Kommunikation - schriftlich oder verbal - setzt einen respektvollen Umgang miteinander voraus.
- Von Seiten der Schule gilt der Grundsatz: „Keine Nachrichten sind gute Nachrichten!“ Wenn Eltern nicht von den Lehrern auf Sorgen oder Probleme bezüglich ihres Kindes angesprochen werden, können Sie davon ausgehen, dass von Seiten der Schule soweit alles in Ordnung ist.
- In erster Linie dient das Hausaufgabenheft zur Weitergabe von Informationen in beide Richtungen. Es sollte deshalb regelmäßig (mindestens einmal wöchentlich) von den Eltern angeschaut werden. Über das Hausaufgabenheft können ggf. auch Gesprächstermine vereinbart werden.
- Über das Hausaufgabenheft hinaus ist das persönliche Gespräch das wichtigste Kommunikationsmittel der Zusammenarbeit. Telefonate und Mails dienen ausschließlich der Information und der Terminvereinbarung.
- Gesprächstermine können über das Hausaufgabenheft oder per Mail angefragt werden. Die Eltern erhalten binnen drei Schultagen Rückmeldung. (Bitte Erreichbarkeit über Mail/Handy gewährleisten)
- Ein Elterngespräch kann nur zu den Belangen des eigenen Kindes geführt werden. Sind mehrere Kinder oder die ganze Klasse betroffen, erfolgt der Austausch grundsätzlich über die Elternvertreter.
- Soziale Netzwerke dürfen von den Lehrkräften nicht für den schulischen Informationsaustausch genutzt werden.
- An den Elternabenden werden wichtige Informationen weitergegeben und Absprachen getroffen. Die Teilnahme an diesen Elternabenden sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein. Wer an einem Elternabend nicht teilnehmen kann, muss sich bei anderen Eltern über die dort besprochenen Themen informieren und erklärt sich mit den dort getroffenen Entscheidungen einverstanden.
Im Laufe eines Schuljahres müssen viele Dinge organisiert und geklärt werden. Damit die Lehrkräfte
möglichst viel von ihrer Zeit für die Kinder da sein können und die Eltern sie in der Schule gut aufgehoben
wissen, ist es zudem wichtig, dass folgende Regeln eingehalten werden:
- Wenn Grundschulkinder krankheitsbedingt nicht in die Schule kommen können, wird die Schule zu Unterrichtsbeginn informiert. Falls keine Mitteilung vorliegt, versucht die Schule zuhause anzurufen. Dies kann über einen Mitschüler oder durch einen Anruf im Sekretariat geschehen. Spätestens zwei Tage nach dem ersten Fehltag muss eine schriftliche, von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung mit Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer vorliegen (Schulbesuchsverordnung).
- Auch andere Rückmeldungen bitte schnellstmöglich zurückgeben - jede weitere Rückfrage kostet unnötig Zeit.
- Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden sollten sich die Kinder selbstständig bewegen können. Wenn die Eltern ihr Kind zur Schule bringen oder abholen, sollten sie deshalb die Grenzen des Schulgeländes respektieren.
- Bei Konflikten zwischen den Kindern während des Schultages ist zunächst die Schule zuständig. Wenn aus Sicht der Eltern Gesprächs- oder Handlungsbedarf besteht, sprechen diese bitte die Lehrkräfte an und nicht direkt die anderen Kinder (Eltern würden das bei Ihrem eigenen Kind auch nicht begrüßen).