Aufgaben der gewählten Elternvertreter
- Vertretung der Klasse nach außen.
- Kontakt mit dem/der Klassenlehrer(in) halten.
- Bei Problemen Kontakt mit den Ansprechpartnern halten und zur Konfliktlösung beitragen.
- Information der Eltern über das Schulgeschehen (z.B. aus Elternbeiratssitzung, wichtige Termine und Veranstaltungen).
- In Abstimmung mit dem Klassenlehrer(in) Termine und Themen der Klassenpflegschaftssitzung festlegen.
- Mindestens eine Woche vor dem Termin Einladungen verteilen. Kopie an Schulleitung/Hausmeister.
- Klassenpflegschaftssitzung leiten. (Stellvertreter ist der Klassenlehrer). Ggf. Wahlen vorbereiten (Stimmzettel, Wahlrecht).
- Teilnahme an den Elternbeiratssitzungen.
- Ggf. Organisation von Treffen der Eltern/Schüler außerhalb der Schule.
- Mitarbeit beim Schulfest
Umfangreiche Informationen finden Sie auch in "Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter" herausgegeben vom Kultusministerium. Erhältlich über die Schule und auf der Webseite des Kultusministeriums (über die Suche Dokument erscheint jährlich neu, s. Linkliste).