Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft, wie der Elternabend offiziell genannt wird, dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen. Dem dient insbesondere die Unterrichtung und der Aussprache über
- Entwicklungsstand der Klasse (z. B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme);
- Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Fächerwahl, Kurse, Arbeitsgemeinschaften);
- Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung;
- Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie Versetzungsordnung und für Abschlussklassen Prüfungsordnung;
- in der Klasse verwendete Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel;
- Schullandheimaufenthalte, Schulausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen u. ä. im Rahmen der beschlossenen Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz sowie sonstige Veranstaltungen für die Klasse;
- Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse, Durchführung der Schülerbeförderung;
- grundsätzliche Beschlüsse
Pro Schulhalbjahr muss mindestens eine Versammlung stattfinden. Spätestens sechs Wochen nach Schuljahresbeginn treffen sich die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse zur ersten Versammlung und zur Wahl der Elternvertreter der Klasse (ggf. vom Elternvertreter des abgelaufenen Schuljahres eingeladen). Die Klassenpflegschaftssitzungen sind nicht öffentlich.
Die Aufgaben der Klassenpflegschaft sind ebenfalls im Schulgesetz geregelt.